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Es wird empfohlen, nicht mehr als 30-40% des monatlichen Nettohaushaltseinkommens für die Baufinanzierung einzuplanen.
Die Dauer der Baufinanzierung kann je nach vereinbarter Tilgung und möglichen Sondertilgungen variieren, beträgt aber typischerweise zwischen 25 und 30 Jahren.
Es ist ratsam, die Finanzierung abzuschließen, sobald alle Kosten und der Finanzierungsbedarf klar sind. Eine vorherige Budgetberatung ist empfehlenswert, um zu prüfen, was du dir grundsätzlich leisten kannst.
Ja, du kannst eine Baufinanzierung in der Regel aufstocken, wenn zusätzliche Mittel benötigt werden. Dies sollte jedoch immer mit einer werterhöhenden Maßnahme wie einem neuen Dach oder der Sanierung eines Badezimmers verbunden sein.
Die Auszahlung hängt davon ab, was finanziert wird. Bei einem Neubau erfolgt die Auszahlung nach Baufortschritt. Das Bauunternehmen stellt eine Rechnung, die du einreichst, und die Bank überweist den Betrag gemäß deinem Auftrag. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie informiert dich der Notar, wann der Kaufpreis gezahlt werden muss. Nach dem Abschluss des Kaufvertrags beim Notar und der Erfüllung aller Auszahlungsvoraussetzungen erhältst du und die Bank eine Fälligkeitsmitteilung des Kaufpreises. Du musst dein Einverständnis zur Zahlung geben, bevor die Bank den Betrag auszahlt. Solltest du zusätzlich Geld für Nebenkosten und Modernisierung aufgenommen haben, wird der Teil für die Nebenkosten vor der Kaufpreiszahlung ausgezahlt. Nach dem Abschluss des Kaufvertrags beim Notar gehen die Rechnungen für den Makler, die Grunderwerbssteuer sowie Notar- und Gerichtskosten in der Regel nach 14 Tagen bis 3 Wochen ein und werden vor der Kaufpreiszahlung beglichen. Die Modernisierungskosten werden erst nach der Auszahlung des Kaufpreises ausgezahlt. Die Auszahlung der Modernisierungskosten kann je nach Bank unterschiedliche Voraussetzungen haben. Manche Banken verlangen Rechnungen, andere verzichten bis zu einer gewissen Höhe darauf. Dies sollte bei der Auswahl des Bankpartners berücksichtigt werden, um einen reibungslosen Auszahlungsablauf zu gewährleisten.
Ja, im Rahmen einer Kapitalbeschaffung kannst du eine Hypothek auf das Haus aufnehmen oder das Haus als Zusatzsicherheit einsetzen.
Die Zinsbindungsfrist beginnt mit dem Tag der Auszahlung deines Darlehens.
Die erste Darlehensrate ist in der Regel nach der vollständigen Auszahlung des Darlehens zu zahlen. Beispiel: Der Kaufpreis ist am 15. Mai fällig und die Bank zahlt das Darlehen ebenfalls am 15. Mai aus. Du zahlst dann bis Ende Mai anteilig die Zinsen (15. Mai bis 31. Mai) und zum 30. Juni die erste volle Darlehensrate (Zins und Tilgung).
Die bereitstellungsfreie Zeit ist der Zeitraum, in dem keine Bereitstellungszinsen für das noch nicht abgerufene Darlehen anfallen. Beispiel: Du hast am 1. April den Darlehensvertrag unterschrieben und eine bereitstellungsfreie Zeit von 6 Monaten vereinbart. Laut notariellem Kaufvertrag soll der Kaufpreis am 30. Juni gezahlt werden. Verzögert sich die Auszahlung, weil z.B. die Grundschuld noch nicht im Grundbuch eingetragen ist, entstehen bis zum 30. September keine zusätzlichen Kosten. Ab dem 1. Oktober müsstest du Bereitstellungszinsen zahlen, die die Bank mit 0,25% pro Monat vom beantragten Darlehensbetrag berechnet.
Eine Möglichkeit ist, die bereitstellungsfreie Zeit zu nutzen und im Kaufvertrag eine spätere Kaufpreiszahlung zu vereinbaren oder die Tilgung des Darlehens später zu beginnen, um die Kosten zu reduzieren.
Ja, es ist möglich, die Baufinanzierung auf mehrere Darlehen aufzuteilen, um flexibler zu sein. Dies kann sinnvoll sein, wenn du ein Zweifamilienhaus kaufst und eine Wohneinheit vermietest. So hast du eine klare Trennung, um die Zinskosten für den vermieteten Teil bei der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann dazu führen, dass der Kreditvertrag auch nach Jahren noch widerrufen werden kann.
Ein Vorfinanzierungskredit überbrückt die Zeit bis zur Auszahlung eines langfristigen Darlehens. Ein anderes Beispiel für einen Vorfinanzierungskredit ist, wenn du dich für eine Verbundfinanzierung mit einem Bausparvertrag entscheidest. Für 10 Jahre zahlst du nur Zinsen und die Tilgung in einen Bausparvertrag einzahlst, bis dieser zuteilungsreif ist. Das bedeutet, dass du während dieser Zeit keine Tilgungsraten für den Kredit zahlst, sondern nur die Zinsen. Sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, wird das angesparte Guthaben zusammen mit dem Bauspardarlehen ausgezahlt, und der Vorfinanzierungskredit wird abgelöst. Ab diesem Zeitpunkt beginnst du mit der Tilgung des Bauspardarlehens. Diese Art von Kredit kommt üblicherweise zum Einsatz, wenn du einen Bausparvertrag oder eine Lebensversicherung als Tilgungsersatz einsetzt.
Ein Bausparvertrag in Kombination mit einer Vorfinanzierung funktioniert folgendermaßen: Du schließt mit der Beantragung des Immobiliendarlehens einen Bausparvertrag ab, der mit einem Vorfinanzierungkredit verbunden ist und leistest regelmäßig Sparbeiträge, um die vereinbarte Bausparsumme zu erreichen (Bausparsumme gleich Vorfinanzierungskredit). Der Kredit entspricht also der Bausparsumme. Während der Ansparphase des Bausparvertrags zahlst du nur die Zinsen für den Vorfinanzierungskredit. Die Tilgung des Kredits erfolgt erst, wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, wird das angesparte Guthaben zusammen mit dem Bauspardarlehen ausgezahlt. Mit der Zuteilung des Bausparvertrags wird der Vorfinanzierungskredit abgelöst. Ab diesem Zeitpunkt beginnst du mit der Tilgung des Bauspardarlehens zu den vereinbarten Konditionen. Diese Kombination ermöglicht es dir, sofort eine Immobilie zu erwerben, auch wenn dein Bausparvertrag noch nicht vollständig angespart ist.
Ein Disagio, auch als Abgeld bezeichnet, ist ein Abschlag auf den Darlehensbetrag, der zu Beginn der Finanzierung gezahlt wird und die Zinslast reduziert. Bei klassischen Baufinanzierungen ist ein Disagio mittlerweile unüblich. Du wirst es jedoch noch bei einigen Bausparkassen für Bauspardarlehen finden oder bei Finanzierungsverträgen für Kapitalanleger. Ein Disagio beeinflusst die Effektivverzinsung eines Kredits. Das bedeutet, dass der Kreditnehmer zwar einen niedrigeren Nominalzins erhält, aber insgesamt mehr Zinsen zahlt.